Bedingungen für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen, deren Teilen und Aufbauten, sowie für die Erstellung von Kostenvoranschlägen. Erarbeitet von der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik und dem Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs.
Ausgabe Jänner 2021
Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Autohaus Sieger GmbH und natürlichen und juristischen
Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden
auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen
Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer
AGB, abrufbar auf unserer Homepageautohaus-sieger.at. Diese wird auch den Kunden
zugestellt.
Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen
zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.
Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns
nicht ausdrücklich widersprechen.
Angebot/Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich.
Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende
Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst
durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder
anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und
Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung
zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung
nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht
ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden
vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit
sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird von der gegenständlichen Rechnung das Entgelt
für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht.
Preise
Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
Preise, Stundensätze und Gebühren sind bei uns in den Geschäftsräumlichkeiten
Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung
finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer
und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen
zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur
verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher
Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
Beigestellte Ware
Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen
Zuschlag von 15 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.
Der Kunde verpflichtet sich, nur Ware beizustellen, die mit den Herstellervorgaben
übereinstimmen.
Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand
von Gewährleistung.
Zahlung
Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn
und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber
unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht
verbindlich.
Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem
Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu
berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber
Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in
Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus
diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als
Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir
unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen
erfolglos gemahnt haben.
Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche
gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine
Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der
Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere
schriftliche Zustimmung abzutreten.
Leistet die Versicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so
verpflichtet sich der Kunde, unsere Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu bezahlen.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge
u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet
sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von €
15.- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
Zurückbehaltung des Kfz
Für alle unsere Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch für Ersatz notwendiger
und nützlicher Aufwendungen sowie vom Kunden verschuldeten Schadens, steht uns ein
Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand gegen den Kunden und auch einem von diesem verschieden
Eigentümer (z.B: Leasinggeber) zu.
Forderungen des Kunden auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über
den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, können wir bis zur vollständigen Bezahlung des
Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die
Zug-um-Zug-Einrede (gleichzeitiger Austausch von Kfz und Geld) entgegenhalten.
Bonitätsprüfung
Der Kunde / der ausländische Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten
ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten
Gläubigerschutzverbände, Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer
Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und
Kreditschutzverband von 1870 (KSV) / des Landes in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat,
übermittelt werden dürfen.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle
baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat,
die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder
der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über
Hochvoltkomponenten, Hydraulikanlagen, Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder
ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie
allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.
Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und
Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den
Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug
befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind.
Der Kunde hat uns über Garantievereinbarungen (zB. Herstellergarantie) mit Dritten zu
informieren und uns diese auszuhändigen.
Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses
hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde
aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge
falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft
(keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz).
Leistungsausführung
Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und
Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen
Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügigeÄnderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung
oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen
Zeitraum.
Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren
Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig
werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich
das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen erhöht.
Leistungsfristen und Termine
Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer
und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren
Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um jenem Zeitraum, während dessen das
entsprechende Ereignis andauert.
Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur
verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt
vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von
unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts
zu erfolgen.
Beschränkung des Leistungsumfanges
Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw
kleine Kratzer entstehen. Beim Abstellen des Fahrzeuges bei uns können unabwendbare Beschädigungen durch
Tiere (z.B.Marderbisse) Der Kunde verpflichtet sich, Schläuche und Kabel vor
Fahrtantritt zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen und auf Flüssigkeitsaustritt besonders zu
achten. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (keine Gewährleistung) und sind von uns nur zu
verantworten (Schadenersatz), wenn wir diese grob fahrlässig verursacht haben.
Bei Lackierungen sind Unterschiede in den Farbnuancen möglich.
Der Kunde erteilt zur Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche
Einwilligung.
Probefahrten
Der Kunde ermächtigt uns zu Probe- und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen und zu
Probeläufe mit Aggregaten (z.B: Lichtmaschine, Starter, u.a).
Pannendienst / Behelfsmäßige Instandsetzung
Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen / Pannendienst besteht lediglich eine sehr beschränkte und den
Umständen entsprechende Haltbarkeit. Der Kunde wurde hierauf hingewiesen.
Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu
veranlassen.
Wir weisen darauf hin, dass beschädigte Alufelgen (auch Herstellerempfehlung)
ausgetauscht werden sollen. Sollte eine leistungspflichtige Versicherung den Auftrag zur Reparatur
erteilen, so obliegt es dem Kunden, uns den Erneuerungsauftrag zu erteilen und er verpflichtet sich, die
Mehrkosten zu tragen.
Altteile
Altteile (nicht mehr zu verwenden) – ausgenommen Tauschteile (wiederverwendbar) – sind von uns
bis
zur Übergabe des Fahrzeuges aufzubewahren. Der Kunde kann deren Herausgabe verlangen. Danach sind wir zur
Entsorgung
berechtigt und der Kunde hat allfällige Entsorgungskosten gesondert zu tragen.
Tauschaggregate
Tauschaggregate sind generalüberholte Aggregate (z.B.: Lenkgetriebe, Differential, u.a.). Die
Berechnung
von Tauschpreisen erfolgt unter der Annahme, dass die schadhaften Aggregate des Kunden noch
aufbereitungsfähig Diese schadhaften Aggregate/-teile sind an den Aufbereiter zu
retournieren. Diese Bedingung wird Vertragsinhalt.
Abstellung von Fahrzeugen
Wird ein Fahrzeug vom Kunden nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der
Fertigstellung am selben Werktag (Abholungstag) abgeholt, sind wir berechtigt, die
Abstellgebühr (siehe Preise) zu verlangen.
Ebenso können wir das abholbereite Fahrzeug mangels Abholung am vereinbarten Abholungstermin auf
Kosten
des Kunden einem Drittverwahrer übergeben.
Gefahrtragung
Auf den Verbraucher geht die Gefahr der Zerstörung / Beschädigung des Kfzs / Aggregats ab dem Zeitpunkt
der
bedungenen Übergabe über.
Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir das Kfz / Aggregat zur Abholung im
Unternehmen oder Lager bereithalten, diese selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.
Für den Gefahrenübergang bei Übersendung von Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG (ab Übergabe an den
Verbraucher).
Annahmeverzug
Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das Fahrzeug
bei
uns oder bei Dritten zu verwahren die Ware (z.B.: Reifen) bei uns
einzulagern,
wofür uns eine in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnete Lagergebühr zusteht.
Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach
angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten
Schadenersatz in Höhe von ___ % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des
tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines
Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern
besteht
dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
Sofern unsere Kosten, Aufwand oder der entstandene Schaden den Wert der Sache (z.B.: Reifen, altes
Auto)
übersteigt, sind wir nach abermaliger Aufforderung nach einem Monat zur außergerichtlichen
Verwertung / Entsorgung
Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung
berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir
dieses
Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs
Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von
mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
Der Kunde hat uns vor der Eröffnung der Insolvenz über sein Vermögen oder der Pfändung unserer
Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres
Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.
Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt
der
Kunde.
In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom
Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Gewährleistung
Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte
Sachen
beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, wenn dies im Einzelnen ausverhandelt wurde gleichfalls für
gebrauchte Kfz, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr vergangen ist.
Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen
Kunden 1 Jahr ab Übergabe, ½ Jahr für Tauschaggregate und –teile.
Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche
Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde das Kfz / die Leistung in seine
Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
Ist eine Zug-um-Zug-Übergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten
Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses
vom
Kunden behauptenden Mangels dar.
Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei
Versuche einzuräumen.
Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene
Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu
ersetzen.
Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum
Übergabezeitpunkt
bereits vorhanden war.
Mängel am Fahrzeug oder an Teilen die der unternehmerische Kunde bei
ordnungsgemäßem
Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen,
sind
uns unverzüglich, spätestens ______Tage nach Übergabe schriftlich anzuzeigen.
Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.
Eine etwaige Nutzung des mangelhaften Fahrzeuges oder der Teile, durch welche ein
weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom
Kunden
unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung
abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns
zu
ermöglichen.
Für Gewährleistungsarbeiten hat der Kunde, sofern dies tunlich ist, den Reparatur-Gegenstand in
unseren
Betrieb zu überstellen. Ist eine Überstellung untunlich, insbesondere weil die Sache sperrig oder
gewichtig ist, sind wir ermächtigt, die Überstellung auf unsere Kosten und Gefahr bzw. die
Durchführung
der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Kfz-Betrieb zu
veranlassen.
Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der
unternehmerische Kunde.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn beigestellte Teile des Kunden nicht in technisch
einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sind oder nicht den Herstellervorgaben
entsprechen, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
Haftung
Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit,
Verzug
etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem
Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur
Bearbeitung
übernommen Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies
einzelvertraglich
ausgehandelt wurde.
Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei
Jahren gerichtlich geltend zu machen.
Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter
und
Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag
ihrerseits
mit dem Kunden zufügen.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder
Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Herstellervorschriften, fehlerhafter
Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder natürliche Abnutzung, sofern dieses
Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung
notwendiger
Wartungen.
Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen
durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B.
Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der
Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung. Insoweit beschränkt sich unsere Haftung auf die
Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere
Versicherungsprämie).
Datenschutz / -verlust
Im Zuge von Reparatur- oder Servicearbeiten erfolgt auf Grund des Einsatzes elektronischer
Diagnosegeräte (Onboard-Diagnose, u.a.) die Speicherung sowie der Austausch individueller
Kundendaten
mit dem Hersteller und Dritten.
Dabei können individuelle Daten (z.B: Telefonnummer, individuelle Fahrzeug- und
Reisedaten) verloren gehen.
Der Kunde nimmt dies ausdrücklich und zustimmend zur Kenntnis.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit
der
übrigen Teile nicht berührt.
Der unternehmerische Kunde und auch wir verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom
Horizont
redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem
wirtschaftlichen
Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
Allgemeines
Es gilt österreichisches Recht sowie die ÖNORMEN V5050, V5051 und V5080 betreffend
Kraftfahrzeuge.
Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens Wien.
Für Streitbeilegung können die alternativen Streitbeilegungsstellen für Schlichtung
für
Verbrauchergeschäfte (http://www.verbraucherschlichtung.or.at)
eingeschalten werden.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen
zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz
örtlich
zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist
das
Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der
Beschäftigung
hat.
Die derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden
und
uns bewusst und dies wurde in die Geschäftsgrundlage mit einbezogen. Der Kunde erklärt ausdrücklich,
dass er mit den Rechtsfolgen bei Annahmeverzug (insbesondere gemäß Pkt. 18.) einverstanden ist.